Benutzungs- und Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule (KVHS) Anhalt-Bitterfeld

Benutzungs- und Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule (KVHS) Anhalt-Bitterfeld
in der Fassung der 2. Änderungssatzung
§ 1 Allgemeines
Für die Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen bzw. für die Inanspruchnahme von Leistungen der KVHS Anhalt-Bitterfeld werden Gebühren und Auslagen nach dieser Satzung erhoben.
§ 2 Teilnahmebedingungen
(1) Bildungsveranstaltungen können in der Regel nur durchgeführt werden, wenn mindestens 8 Teilnehmer an den Standorten Bitterfeld-Wolfen und Köthen (Anhalt) und 5 Teilnehmer am Standort Zerbst/Anhalt angemeldet sind.
Wird der Kurs mit weniger Teilnehmern durchgeführt, wird die Gebühr nach § 3 Abs. 3 erhoben.
(2) Die Anmeldung zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen der Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld kann schriftlich, per E-Mail, per Fax oder über das Internet erfolgen und ist verbindlich.
(3) Ein Rücktritt ohne Zahlungsverpflichtung von einer verbindlichen Anmeldung ist nur bis zu sieben Tagen vor Beginn der Bildungsveranstaltung möglich. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
§ 3 Gebührenhöhe
(1) Folgende Gebühren sind pro Unterrichtseinheit/ UE (45 Minuten) zu zahlen:
a. Kursstufe I 3,25 €.
b. Kursstufe II 3,50 €.
c. Kursstufe III 3,75 €.
d. Bis zu 15,00 € für Bildungsveranstaltungen mit einer besonderen Kostenstruktur in den Honorar- und Sachkosten.
e. Abweichungen bedürfen der Genehmigung durch die Leitung der KVHS.
(2) Die jeweils festgesetzten Gebühren können nach formlosem Antrag und unter Vorlage entsprechender Bescheinigungen vor Kursbeginn für Leistungsberechtigte gemäß SGB II und XII sowie für Schüler und Studenten um 30% ermäßigt werden.
(3) Wenn, aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl, ein Kurs nicht förderfähig ist, wird eine kostendeckende Gebühr kalkuliert.
(4) Soweit Veranstaltungen/ Maßnahmen auf Grundlage von Zuwendungen Dritter durchgeführt werden, gelten die Bestimmungen des Zuwendungsbescheides anstelle dieser Satzung.
(5) Bei Bildungsveranstaltungen mit einer Gebühr unter 30,00 € ist eine Ermäßigung ausgeschlossen.
§ 4 Auslagen und sonstige Gebühren
(1) Anfallende Material-, Lernmittelkosten u. a. werden zusätzlich zur Gebühr erhoben.
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(2) Gebühren für interne Prüfungen an der KVHS Anhalt-Bitterfeld betragen je nach Anforderungsniveau 10,00 € bis 30,00 €. Werden Prüfungen von anderen Prüfungsstellen abgenommen, so finden deren Prüfungsordnungen, einschließlich der Regelungen zur Entrichtung der dort festgelegten Gebühren und Entgelte, ihre Anwendung. Prüfungsgebühren sind grundsätzlich vor Prüfungsbeginn zu entrichten.
§ 5
Entstehung, Fälligkeit der Gebührenschuld sowie Zahlungsweise
(1) Die Festsetzung der Gebühren und Auslagen sowie Ermäßigungen oder Erstattungen im Einzelfall erfolgen durch den Leiter der KVHS im Rahmen der vorliegenden Satzung.
(2) Mit der verbindlichen Anmeldung entsteht die Gebührenschuld. Gebührenschuldner sind die Veranstaltungsteilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter. Die Gebühr wird mit Beginn der Veranstaltung fällig. Im Gebührenbescheid kann ein anderer Zeitpunkt bestimmt werden.
(3) Die Zahlung der Gebühren und Auslagen erfolgt in der Regel bargeldlos über das Lastschriftverfahren. Das Mandat zum Lastschrifteinzug muss vor Beginn der Veranstaltung schriftlich vorliegen. Im Einzelfall kann eine Bargeldzahlung vereinbart werden.
(4) Bei eintägigen und/oder einmalig stattfindenden Bildungsveranstaltungen kann die Vereinnahmung der Gebühren am Tag des Stattfindens und vor dem Beginn der Veranstaltung durch Bargeldzahlung der Veranstaltungsteilnehmer erfolgen.
(5) Rückständige Gebühren werden zwangsweise beigetrieben.
§ 6 Gebührenrückerstattung
(1) Gezahlte Gebühren werden ganz oder teilweise erstattet,
a. in voller Höhe, wenn eine angekündigte Bildungsveranstaltung aus Gründen ausfallen muss, die die KVHS Anhalt-Bitterfeld zu vertreten hat (weitergehende
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen),
b. anteilig, entsprechend den geleisteten Unterrichtsstunden, wenn die Bildungsveranstaltung nicht weitergeführt werden kann.
(2) Auf schriftlichen Antrag können Gebühren in solchen Ausnahmefällen anteilig erhoben bzw. erstattet werden, in denen die Teilnahme bis zur Beendigung der Veranstaltung nicht oder nur teilweise möglich ist (z. B. längerfristige Krankheit, Umzug außerhalb des Landkreises Anhalt-Bitterfeld). Die Gründe müssen im Antrag nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden. Die Entscheidung obliegt der Leitung der KVHS.
(3) Der Gebührenrückerstattungsanspruch erlischt mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres.
(4) Unbegründetes Fernbleiben von begonnenen Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt und wird nicht erstattet.
§ 7 Benutzung der Einrichtungen
(1) Die Nutzer (Kursteilnehmer und Besucher) haben eine an den Allgemeinwerten orientierte Ordnung, Disziplin und Sauberkeit in der Kreisvolkshochschule einzuhalten sowie Warn- und Hinweisvorschriften zu beachten. Sie haben sich so zu verhalten, dass insbesondere kein anderer behindert oder belästigt wird.
(2) Näheres regelt die Hausordnung.
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§ 8 Haftung
(1) Der Nutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter haftet für die von ihm verursachten Schäden an Grundstücken, Gebäuden, Einrichtungsgegenständen und Unterrichtsmaterialien in Höhe des Wiederbeschaffungswertes bzw. der Reparaturkosten.
(2) Der Nutzer kommt für die anfallenden Kosten bei Zuwiderhandlungen im Zusammenhang mit der Ausübung des Hausrechtes in voller Höhe auf.
(3) Die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld haftet gegenüber dem Nutzer für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 9 Verwaltungskostensatzung
Soweit diese Satzung keine Regelungen enthält, findet die Verwaltungskostensatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.
§ 10 Sprachliche Gleichstellung
Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.
§ 11 In-Kraft-Treten
(1) Diese Benutzungs- und Gebührensatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Kreisvolkshochschule (KVHS) Anhalt-Bitterfeld vom 21.04.2018 außer Kraft.
Köthen (Anhalt), 03.12.2020
gez. U. Schulze (Dienstsiegel)
Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
Hinweis:
Bei dem hier abgedruckten Kreisrecht handelt es sich ausschließlich um ein Lese- und Arbeitsmaterial. Änderungen / Ergänzungen werden eingepflegt. Rechtsverbindlich ist nur das jeweils im Amtsblatt für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld veröffentlichte Kreisrecht.
Die obenstehende Benutzungs- und Gebührensatzung wurde im Kreistag am 03.12.2020 mit der Beschluss-Nr. 074-10/2020 beschlossen.

 

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